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Hier sind die Anträge zu finden, die von der Grünen Fraktion seit 2011 in den Beirat eingebracht wurden.
- Rumpelstellenplan (12.2020)
- Fahrradständer für die Bismarckstraße an der Kreuzung Sank-Jürgen-Straße bis zur Theresenstraße (02.2019)
- Radweg an der Ecke Am Schwarzen Meer und Sankt-Jürgen-Straße sichern! (02.2019)
- Radwegbegradigung und Sicherheit Bismarckstraße auf Höhe Alt-Hastedter Kirche (02.2019)
- Fahrradständer an der Ecke Altenburger Straße/Stader Straße (02.2019)
- Baumschutz an der Ecke Stader Straße/Hamburger Straße (02.2019)
- Tempo 30 Hamburger Straße und Schwarzes Meer
- Fahrradständer auf Höhe „Am Schwarzen Meer“ Nr. 152
- Erneuerung des Schutzstreifens für Fahrradfahrer in der Stader Straße
- Kleine Stadtgestaltung: Dobbenweg (01.2018)
- Umwandlung Stellplätze Steintor (11.2016)
- Radweg am Ende der Bismarckstraße sicher markieren (11.2016)
- Bespielung des alten Sportamtes vom Verein Klapstul (08.04.2015)
- Ausbau der Grundschulen zu Ganztagsschulen (16.01.2012)
- Hulsberg-Haus (13.12.2011)
- Runder Tisch Bildung (11.10.2011)
Der Beirat berät und beschließt über die örtlichen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.
Der Beirat entscheidet über
die Verwendung der Globalmittel für orts- und stadtteilbezogene Maßnahmen gemäß § 32 Absatz 3;
den Standort für die Aufstellung von Kunstwerken im öffentlichen Raum;
verkehrslenkende, -beschränkende und -beruhigende Maßnahmen, soweit diese stadtteilbezogen sind; dazu sind Richtlinien zu erlassen;
die Organisation und Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen im Stadtteil;
die Planung und Durchführung eigener stadtteilorientierter sozial-, kultur- und umweltpolitischer Projekte;
den Abschluss und die Pflege von stadtteilorientierten Partnerschaften, soweit gesamtstädtische Interessen nicht entgegenstehen;
Ausbau, Umbau, wesentliche Um- und Zwischennutzung und Benennung von öffentlichen Wegen, Plätzen, Grün- und Parkanlagen, soweit diese stadtteilbezogen sind;
die Benennung von Straßen und öffentlichen Gebäuden, sofern sie stadtteilbezogen ist;
die Schwerpunktsetzung von besonderen Reinigungsaktionen im Stadtteil;
den Standort von Wertstoffsammelplätzen auf öffentlichen Flächen.
(2) Im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle entscheidet der Beirat über
Planungen für Mittel der Kinder- und Jugendförderung;
Planungen für Einrichtung, Fortbestand, Unterhaltung und Sanierung von öffentlichen Kinderspielplätzen;
Planungen für den Mitteleinsatz zur Unterhaltung von stadtteilbezogenen Grün- und Parkanlagen einschließlich der darin befindlichen Wege und Plätze, mit Ausnahme von Maßnahmen zur Verkehrssicherung;
die öffentliche Nutzung von Freiflächen der Kinder-, Jugend- und Bildungseinrichtungen im Stadtteil außerhalb ihrer Betriebszeiten im Einvernehmen mit dem Träger der betroffenen Einrichtung.
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